Geheimhaltungsvereinbarung

NDA

Geheimhaltungsvereinbarung

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Geheimhaltungsvereinbarung

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Deutsch

English

Mit dem Zugriff auf den digitalen Datenraum der Moser Anlageimmobilien AG erklärt sich die zugreifende Person bzw. Organisation (nachfolgend «Empfänger») mit den nachfolgenden Bedingungen einverstanden.

1. Vertrauliche Informationen

Sämtliche im Datenraum zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen – unabhängig von ihrer Form (insbesondere Dokumente, Pläne, Fotografien, Grundrisse, Verträge, Abrechnungen, Studien, Analysen sowie mündliche oder elektronische Auskünfte) – gelten als vertraulich, sofern sie nicht nachweislich öffentlich zugänglich sind oder ohne Verletzung dieser Vereinbarung öffentlich werden.

2. Zweckbindung

Die vertraulichen Informationen dürfen ausschliesslich zum Zweck der Prüfung einer möglichen Investition oder Transaktion im Zusammenhang mit dem jeweiligen Projekt verwendet werden. Jede darüberhinausgehende Nutzung ist unzulässig.

3. Geheimhaltungspflicht

Der «Empfänger» verpflichtet sich, sämtliche vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und Dritten weder ganz noch teilweise zugänglich zu machen.
Eine Weitergabe an Mitarbeitende, Berater oder Beauftragte ist nur zulässig, sofern diese die Informationen zwingend benötigen und ihrerseits zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

4. Schutz und Sorgfalt

Der «Empfänger» verpflichtet sich, angemessene organisatorische und technische Massnahmen zu treffen, um die vertraulichen Informationen vor unbefugtem Zugriff, Weitergabe oder Missbrauch zu schützen.

5. Rückgabe und Löschung

Auf Aufforderung der Moser Anlageimmobilien AG sind sämtliche vertraulichen Informationen – inklusive Kopien, Auszüge oder gespeicherter Daten – unverzüglich zurückzugeben oder nachweislich zu löschen.

6. Haftung

Der «Empfänger» haftet für sämtliche Schäden, Kosten oder Nachteile, die der Moser Anlageimmobilien AG infolge einer Verletzung dieser Geheimhaltungsvereinbarung entstehen.

7. Laufzeit

Die Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung gelten ab dem Zeitpunkt des erstmaligen Zugriffs auf den Datenraum und bestehen auch nach Beendigung der Einsichtnahme fort.

8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese Vereinbarung untersteht schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der Moser Anlageimmobilien AG, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorsehen.

9. Verbindlichkeit

Mit dem Setzen des Häkchens und dem anschliessenden Zugriff auf den Datenraum bestätigt der «Empfänger», diese Geheimhaltungsvereinbarung gelesen, verstanden und rechtsverbindlich akzeptiert zu haben.

Deutsch

English

Mit dem Zugriff auf den digitalen Datenraum der Moser Anlageimmobilien AG erklärt sich die zugreifende Person bzw. Organisation (nachfolgend «Empfänger») mit den nachfolgenden Bedingungen einverstanden.

1. Vertrauliche Informationen

Sämtliche im Datenraum zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen – unabhängig von ihrer Form (insbesondere Dokumente, Pläne, Fotografien, Grundrisse, Verträge, Abrechnungen, Studien, Analysen sowie mündliche oder elektronische Auskünfte) – gelten als vertraulich, sofern sie nicht nachweislich öffentlich zugänglich sind oder ohne Verletzung dieser Vereinbarung öffentlich werden.

2. Zweckbindung

Die vertraulichen Informationen dürfen ausschliesslich zum Zweck der Prüfung einer möglichen Investition oder Transaktion im Zusammenhang mit dem jeweiligen Projekt verwendet werden. Jede darüberhinausgehende Nutzung ist unzulässig.

3. Geheimhaltungspflicht

Der «Empfänger» verpflichtet sich, sämtliche vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und Dritten weder ganz noch teilweise zugänglich zu machen.
Eine Weitergabe an Mitarbeitende, Berater oder Beauftragte ist nur zulässig, sofern diese die Informationen zwingend benötigen und ihrerseits zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

4. Schutz und Sorgfalt

Der «Empfänger» verpflichtet sich, angemessene organisatorische und technische Massnahmen zu treffen, um die vertraulichen Informationen vor unbefugtem Zugriff, Weitergabe oder Missbrauch zu schützen.

5. Rückgabe und Löschung

Auf Aufforderung der Moser Anlageimmobilien AG sind sämtliche vertraulichen Informationen – inklusive Kopien, Auszüge oder gespeicherter Daten – unverzüglich zurückzugeben oder nachweislich zu löschen.

6. Haftung

Der «Empfänger» haftet für sämtliche Schäden, Kosten oder Nachteile, die der Moser Anlageimmobilien AG infolge einer Verletzung dieser Geheimhaltungsvereinbarung entstehen.

7. Laufzeit

Die Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung gelten ab dem Zeitpunkt des erstmaligen Zugriffs auf den Datenraum und bestehen auch nach Beendigung der Einsichtnahme fort.

8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese Vereinbarung untersteht schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der Moser Anlageimmobilien AG, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorsehen.

9. Verbindlichkeit

Mit dem Setzen des Häkchens und dem anschliessenden Zugriff auf den Datenraum bestätigt der «Empfänger», diese Geheimhaltungsvereinbarung gelesen, verstanden und rechtsverbindlich akzeptiert zu haben.

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Mit dem Zugriff auf den digitalen Datenraum der Moser Anlageimmobilien AG erklärt sich die zugreifende Person bzw. Organisation (nachfolgend «Empfänger») mit den nachfolgenden Bedingungen einverstanden.

1. Vertrauliche Informationen

Sämtliche im Datenraum zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen – unabhängig von ihrer Form (insbesondere Dokumente, Pläne, Fotografien, Grundrisse, Verträge, Abrechnungen, Studien, Analysen sowie mündliche oder elektronische Auskünfte) – gelten als vertraulich, sofern sie nicht nachweislich öffentlich zugänglich sind oder ohne Verletzung dieser Vereinbarung öffentlich werden.

2. Zweckbindung

Die vertraulichen Informationen dürfen ausschliesslich zum Zweck der Prüfung einer möglichen Investition oder Transaktion im Zusammenhang mit dem jeweiligen Projekt verwendet werden. Jede darüberhinausgehende Nutzung ist unzulässig.

3. Geheimhaltungspflicht

Der «Empfänger» verpflichtet sich, sämtliche vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und Dritten weder ganz noch teilweise zugänglich zu machen.
Eine Weitergabe an Mitarbeitende, Berater oder Beauftragte ist nur zulässig, sofern diese die Informationen zwingend benötigen und ihrerseits zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

4. Schutz und Sorgfalt

Der «Empfänger» verpflichtet sich, angemessene organisatorische und technische Massnahmen zu treffen, um die vertraulichen Informationen vor unbefugtem Zugriff, Weitergabe oder Missbrauch zu schützen.

5. Rückgabe und Löschung

Auf Aufforderung der Moser Anlageimmobilien AG sind sämtliche vertraulichen Informationen – inklusive Kopien, Auszüge oder gespeicherter Daten – unverzüglich zurückzugeben oder nachweislich zu löschen.

6. Haftung

Der «Empfänger» haftet für sämtliche Schäden, Kosten oder Nachteile, die der Moser Anlageimmobilien AG infolge einer Verletzung dieser Geheimhaltungsvereinbarung entstehen.

7. Laufzeit

Die Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung gelten ab dem Zeitpunkt des erstmaligen Zugriffs auf den Datenraum und bestehen auch nach Beendigung der Einsichtnahme fort.

8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese Vereinbarung untersteht schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der Moser Anlageimmobilien AG, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorsehen.

9. Verbindlichkeit

Mit dem Setzen des Häkchens und dem anschliessenden Zugriff auf den Datenraum bestätigt der «Empfänger», diese Geheimhaltungsvereinbarung gelesen, verstanden und rechtsverbindlich akzeptiert zu haben.